Erste-Bank-Kreditvertrag prüfen lassen
Kreditbearbeitungsgebühr Erste Bank – jetzt Vertrag prüfen lassen
Bei vielen Krediten der Erste Bank wurde eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet – oft als Prozentsatz der Kreditsumme (z.B. 1–3 %). Gerichte haben bereits begonnen, derartige Entgelte kritisch zu sehen, und erste Urteile sind zugunsten von Kund:innen ergangen. Parallel dazu laufen Sammelaktionen von Verbraucherschutzorganisationen.
Aktuelle OGH-Urteile zu überhöhten Kreditbearbeitungsgebühren bei Bank Austria und BAWAG stärken zusätzlich die Rechte aller Kreditnehmer:innen in Österreich. Wenn Sie bei der Erste Bank einen Kredit aufgenommen haben, sollten Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühr durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüfen lassen – auch wenn die Bank eine Rückerstattung bereits abgelehnt hat.
Haben Sie bei Erste Bank eine Bearbeitungsgebühr bezahlt? Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben.
Was bedeutet die aktuelle Rechtsprechung für Erste-Bank-Kund:innen?
Gerichte beanstanden zunehmend Kreditbearbeitungsgebühren, die pauschal prozentuell von der Kredithöhe berechnet werden und nicht nachvollziehbar begründet sind. Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass solche Entgelte nur dann zulässig sind, wenn sie:
- transparent formuliert sind und für Kund:innen klar erkennbar ist, welche konkrete Leistung damit abgegolten wird,
- in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand der Bank stehen und nicht "grob überhöht" sind,
- nicht doppelt verrechnet werden, wenn ähnliche Leistungen bereits durch Zinsen oder andere Entgelte abgegolten sind.
Auch intransparente Formulierungen wie "Bearbeitungsentgelt", "Servicepauschale" oder "Abschlussentgelt" ohne klare Leistungsbeschreibung sind problematisch. Erste Bank und Sparkassen haben in der Vergangenheit häufig prozentuale Entgelte verrechnet, die diesen Anforderungen nicht immer standhalten.
Auch wenn manche Urteile noch nicht rechtskräftig sind – der Trend geht klar zugunsten der Konsument:innen. Wer seine Kreditbearbeitungsgebühr bei Erste Bank oder Sparkasse prüfen lässt, hat gute Chancen auf Rückerstattung.
Ist Ihr Erste-Bank-Kredit betroffen?
Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob eine anwaltliche Prüfung Ihres Erste-Bank-Kredits sinnvoll ist:
- In Ihrem Kreditvertrag steht eine eigene Position "Kreditbearbeitungsgebühr", "Bearbeitungsentgelt" oder "Serviceentgelt".
- Die Gebühr wurde als Prozentsatz der Kreditsumme berechnet (z.B. 1 %, 2 % oder 3 % der Darlehenssumme).
- Es handelt sich um einen klassischen Verbraucherkredit, Wohnbaukredit, Unternehmenskredit oder eine Umschuldung.
- Der Kredit wurde bereits vollständig zurückbezahlt, die Bearbeitungsgebühr aber nie hinterfragt.
Wenn mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, stehen die Chancen gut, dass Sie zu viel bezahlt haben – wir prüfen das für Sie im Einzelfall.
In 3 Schritten zur Ersteinschätzung Ihres Erste-Bank-Kredits
1. Online-Formular ausfüllen
Wählen Sie im Online-Formular "Erste Bank" als Bank aus, geben Sie die Kreditart (z.B. Wohnbaukredit, Konsumkredit, Unternehmenskredit, Betriebsmittelkredit, Umschuldung) und die ungefähre Kreditsumme an und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
2. Juristische Prüfung
Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüft, ob Ihre konkrete Kreditbearbeitungsgebühr bei Erste Bank nach aktueller OGH- und EuGH-Rechtsprechung angreifbar ist. Er analysiert die Vertragsklauseln und beurteilt, ob die Gebühr transparent, angemessen und rechtlich zulässig ist.
3. Einschätzung & Handlungsempfehlung
Sie erhalten eine transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten, eine grobe Berechnung des möglichen Rückforderungsbetrags und eine Empfehlung, ob weitere Schritte (z.B. außergerichtliche Forderung, Teilnahme an Sammelaktion oder individuelle Klage) in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Sammelaktion oder individuelle Prüfung – was ist besser?
Sammelaktionen – etwa von Verbraucherschutzvereinen wie dem VSV – sind ein guter Weg für viele Betroffene. Sie ermöglichen es, Ansprüche gebündelt geltend zu machen und Prozesskosten zu teilen. Für Standardfälle sind Sammelaktionen oft eine praktische Lösung.
Dennoch gibt es Fälle, in denen eine individuelle anwaltliche Prüfung sinnvoll oder sogar notwendig ist:
- Sie haben mehrere Kredite bei Erste Bank und möchten sicherstellen, dass alle Entgelte erfasst werden.
- Es handelt sich um höhere Kreditsummen, bei denen eine individuelle Prüfung eine deutlich höhere Rückforderung ergeben könnte.
- Sie haben Sonderkonditionen oder Umschuldungen, die in Sammelaktionen nicht berücksichtigt werden.
- Sie sind als Unternehmen oder Freiberufler:in tätig und der Kredit wurde für betriebliche Zwecke aufgenommen.
- Die Bank hat Ihre Rückforderung bereits abgelehnt und Sie möchten eine zweite unabhängige Meinung.
Wir prüfen Ihren Vertrag individuell und unabhängig und stellen sicher, dass wirklich alle relevanten Entgelte berücksichtigt werden. Damit verschenken Sie kein Geld, das Ihnen rechtlich zusteht.
Brauche ich Unterlagen für die Prüfung?
Nein, für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen. Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.
Falls im weiteren Verlauf Ihr Kreditvertrag mit Erste Bank benötigt wird und Sie diesen zur Hand haben, ist das hilfreich. Aber auch wenn Sie den Vertrag nicht mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann die notwendigen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht direkt bei der Bank anfordern.
Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.
Warum eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei?
Wenn Sie direkt bei Erste Bank anfragen, ob die Kreditbearbeitungsgebühr zurückgezahlt wird, vertritt die Bank primär ihre eigenen Interessen. Sie wird die Rechtslage aus ihrer Perspektive darstellen und in den meisten Fällen eine Rückzahlung ablehnen – selbst wenn rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der Gebühr bestehen.
Ein unabhängiger Rechtsanwalt hingegen prüft Ihren Kreditvertrag ausschließlich in Ihrem Interesse. Mag. Julian A. Motamedi beurteilt neutral, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren bei Erste Bank sinnvoll und aussichtsreich ist. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann einschätzen, welche Argumente vor Gericht oder in Verhandlungen Erfolg haben könnten.
Zusätzliche Vorteile einer Rechtsanwaltskanzlei:
- Rechtsschutzversicherung nutzen: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten für die rechtliche Vertretung oft darüber abgedeckt werden.
- Individuelle statt Massenabwicklung: Sie erhalten eine persönliche, auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung – kein generischer Online-Rechner oder Pauschalangebot.
- Zweite Meinung bei Ablehnung: Falls die Bank bereits eine Rückzahlung abgelehnt hat, prüfen wir, ob diese Ablehnung gerechtfertigt ist oder ob Sie dennoch Ansprüche haben.
Jetzt Erste-Bank-Kredit prüfen lassen
Aktuelle Urteile und die neue OGH-Linie zu Kreditbearbeitungsgebühren bieten vielen Kund:innen von Erste Bank gute Chancen auf Rückerstattung. Eine anwaltliche Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi ist der einfachste Weg, Klarheit zu bekommen – kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie die Gelegenheit und verschenken Sie kein Geld, das Ihnen rechtlich zusteht.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine erste Orientierung in klarer Sprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem Erste-Bank-Kredit zurückfordern können, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab und wird im Einzelfall von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.