Raiffeisen-Kreditvertrag prüfen lassen
Kreditbearbeitungsgebühr Raiffeisen – jetzt Kreditvertrag prüfen lassen
Viele Kund:innen von Raiffeisen-Banken und der Raiffeisen-Bausparkasse haben beim Kreditabschluss einmalige Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt – oft als prozentueller Anteil der Kreditsumme (z.B. 1,5 % oder 2 %). Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in aktuellen Entscheidungen solche prozentuellen Bearbeitungsentgelte kritisch beurteilt, wenn sie die tatsächlichen Kosten der Bank grob überschreiten oder für Kund:innen intransparent sind.
Wichtig: Es gibt keinen Automatismus! Ob eine Kreditbearbeitungsgebühr in Ihrem Raiffeisen-Vertrag unzulässig ist, hängt immer von der konkreten Vertragsklausel, der Höhe des Entgelts und den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie einen Raiffeisen-Kredit haben, lohnt sich eine individuelle Prüfung Ihres Vertrags durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi.
Kreditbearbeitungsgebühr bei Raiffeisen – worum geht es?
Eine Kreditbearbeitungsgebühr ist ein einmaliges Entgelt, das zusätzlich zu den Zinsen verrechnet wird. Raiffeisen-Banken – wie viele andere Banken in Österreich – haben in der Vergangenheit solche Bearbeitungsentgelte bei verschiedenen Kreditarten erhoben: bei Wohnbaukrediten, Konsumkrediten und Unternehmenskrediten. Häufig wurde die Gebühr prozentual von der Kreditsumme berechnet.
Nach aktueller Rechtsprechung des OGH können solche Bearbeitungsgebühren im Einzelfall unzulässig sein, wenn sie:
- prozentual von der Kredithöhe abhängen und dadurch bei höheren Kreditsummen unverhältnismäßig stark ansteigen, obwohl der Bearbeitungsaufwand nicht proportional wächst,
- intransparent formuliert sind, sodass für Verbraucher:innen nicht klar ist, welche konkreten Leistungen abgegolten werden oder ob Kosten womöglich doppelt verrechnet werden,
- oder sachlich nicht gerechtfertigt sind, weil sie die tatsächlichen Kosten der Bank "grob überschreiten".
Betonung: Jede Prüfung erfolgt im Einzelfall. Es gibt keine pauschale "Geld-zurück-Garantie", sondern eine sorgfältige juristische Bewertung Ihres konkreten Raiffeisen-Kreditvertrags durch einen Rechtsanwalt.
Haben Sie bei Raiffeisen eine Bearbeitungsgebühr bezahlt?Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben.
Welche Raiffeisen-Kredite können betroffen sein?
Grundsätzlich kommen verschiedene Kreditarten in Betracht, bei denen Raiffeisen-Banken oder die Raiffeisen-Bausparkasse eine Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet haben:
- Wohnbaukredite (Eigenheimfinanzierung, Immobilienkredite, Hypothekarkredite)
- Konsumkredite (z.B. Auto-, Renovierungs- oder Privatkredite)
- Unternehmenskredite für kleinere und mittlere Unternehmen
Interessant: Auch bereits zurückbezahlte, umgeschuldete oder ältere Kredite können relevant sein. Innerhalb der jeweiligen Verjährungsfristen lassen sich unzulässige Entgelte möglicherweise noch Jahre später zurückfordern. Ob dies in Ihrem konkreten Fall möglich ist, prüft Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi anhand Ihres Kreditvertrags und der aktuellen Rechtsprechung.
Ob Sie Privatperson oder Unternehmen sind, spielt für die erste Einschätzung eine untergeordnete Rolle – entscheidend ist die konkrete Formulierung der Klausel zur Bearbeitungsgebühr in Ihrem Raiffeisen-Kreditvertrag.
Raiffeisen-Kreditvertrag in 3 Schritten prüfen lassen
1. Online-Formular ausfüllen
Wählen Sie im Online-Formular "Raiffeisen" als Bank aus, geben Sie die Kreditart (z.B. Wohnbaukredit, Konsumkredit) und die ungefähre Kreditsumme an und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
2. Juristische Einzelfallprüfung
Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüft, ob die konkrete Raiffeisen-Klausel zur Kreditbearbeitungsgebühr in Ihrem Vertrag nach aktueller OGH-Rechtsprechung angreifbar ist. Er fordert bei Bedarf die notwendigen Unterlagen direkt bei Ihrer Raiffeisen-Bank an, sofern Sie ihm dafür eine Vollmacht erteilen.
3. Klare Ersteinschätzung
Sie erhalten eine transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten, eine Übersicht über die mögliche Höhe der Rückforderung sowie eine verständliche Erklärung der nächsten Schritte und des Kostenmodells (z.B. Rechtsschutzversicherung, Pauschalhonorar oder Erfolgsbeteiligung).
Brauche ich Unterlagen für die Prüfung?
Nein, für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen.Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.
Falls im weiteren Verlauf Ihr Kreditvertrag mit Raiffeisen benötigt wird und Sie diesen zur Hand haben, ist das hilfreich. Aber auch wenn Sie den Vertrag nicht mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann die notwendigen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht direkt bei Ihrer Raiffeisen-Bank anfordern.
Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.
Warum eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei statt direkter Kontakt mit der Bank?
Wenn Sie direkt bei Ihrer Raiffeisen-Bank anfragen, ob die Kreditbearbeitungsgebühr zurückgezahlt wird, vertritt die Bank primär ihre eigenen Interessen. Sie wird die Rechtslage aus ihrer Perspektive darstellen und in den meisten Fällen eine Rückzahlung ablehnen – selbst wenn rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der Gebühr bestehen.
Ein unabhängiger Rechtsanwalt hingegen prüft Ihren Kreditvertrag ausschließlich in Ihrem Interesse. Mag. Julian A. Motamedi beurteilt neutral, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühren bei Krediten sinnvoll und aussichtsreich ist. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann einschätzen, welche Argumente vor Gericht Erfolg haben könnten.
Zusätzliche Vorteile einer Rechtsanwaltskanzlei:
- Rechtsschutzversicherung nutzen: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten für die rechtliche Vertretung oft darüber abgedeckt werden.
- Individuelle statt Massenabwicklung: Sie erhalten eine persönliche, auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung – kein generischer Online-Rechner oder Pauschalangebot.
- Erfahrung und Fachkompetenz: Mag. Julian A. Motamedi hat umfassende Erfahrung im Bank- und Konsumentenschutzrecht und kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Sie haben einen Raiffeisen-Kredit mit Bearbeitungsgebühr gezahlt?
Die aktuellen OGH-Urteile geben vielen Kreditnehmer:innen neue Chancen, unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern. Eine Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihren Raiffeisen-Kreditvertrag prüfen – es dauert nur wenige Minuten.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine erste Orientierung in klarer Sprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühr im konkreten Fall zurückfordern können, muss von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi im Einzelfall geprüft werden. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.