Wüstenrot-Kreditvertrag prüfen lassen

Kreditbearbeitungsgebühr Wüstenrot – Bauspardarlehen & Wohnbaukredit prüfen lassen

Viele Kund:innen der Wüstenrot Bausparkasse zahlen neben den Zinsen zusätzliche Entgelte: Kreditbearbeitungsgebühren, Verwaltungskostenbeiträge, Kontoführungsgebühren und weitere Einmalkosten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach Verbandsklagen gegen Wüstenrot bereits mehrere Klauseln in Bausparverträgen – darunter bestimmte laufende Gebühren und Entgelte – für unzulässig erklärt.

Zusätzlich stärkt die aktuelle Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren die Position von Kreditnehmer:innen generell: Überhöhte oder intransparente Entgelte können zurückgefordert werden. Wenn Sie ein Wüstenrot-Bauspardarlehen oder einen Wohnbaukredit haben, sollten Sie durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüfen lassen, ob Sie zu viel bezahlt haben.

Haben Sie bei Wüstenrot Gebühren für Ihr Bauspardarlehen oder Ihren Wohnbaukredit bezahlt? Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben.

Welche Wüstenrot-Produkte können betroffen sein?

Die Wüstenrot Bausparkasse bietet verschiedene Finanzprodukte an, bei denen Kreditbearbeitungsgebühren und weitere Entgelte verrechnet werden. Typische Produkte, die geprüft werden sollten:

  • Bausparverträge mit anschließenden Bauspardarlehen – klassische Wüstenrot-Finanzierung für Wohnbau und Sanierung
  • Wohnbaukredite zur Finanzierung von Haus, Wohnung oder Sanierung, die direkt über Wüstenrot abgewickelt wurden
  • Umschuldungen und Zwischenfinanzierungen über Wüstenrot, bei denen ebenfalls Bearbeitungs- oder Verwaltungsentgelte anfielen

Wichtig: Auch bereits zurückbezahlte oder umgeschuldete Kredite können relevant sein. In vielen Konstellationen ist eine Rückforderung unzulässiger Entgelte über viele Jahre hinweg möglich. Ob dies in Ihrem konkreten Fall gilt, prüft Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi anhand Ihres Wüstenrot-Vertrags und der aktuellen Rechtsprechung.

Diese Gebühren sollten Sie in Ihrem Wüstenrot-Vertrag suchen

Wenn Sie Ihren Wüstenrot-Kreditvertrag oder Bausparvertrag durchsehen, achten Sie auf folgende Positionen:

  • "Kreditbearbeitungsgebühr" oder "Bearbeitungsentgelt" – oft als prozentueller Anteil der Kreditsumme oder als pauschale Einmalgebühr
  • "Verwaltungskostenbeitrag" oder "Kontoführungsgebühr" im Zusammenhang mit dem Kredit oder Bausparvertrag – manchmal laufend verrechnet
  • Einmalige "Einmalkosten" oder "Abschlussgebühren" beim Darlehensabschluss

Warum sind gerade pauschale bzw. prozentuale Entgelte problematisch? Der OGH hat in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, dass Gebühren transparent sein und in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen müssen. Pauschale oder prozentuale Entgelte, die nicht konkret begründet werden können oder deren Höhe in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Bank steht, können als unzulässig eingestuft werden.

Wüstenrot-Bausparverträge: Was Gerichte bereits entschieden haben

Gerichte und der Oberste Gerichtshof haben in der Vergangenheit mehrfach bestimmte Gebühren- und Zinsklauseln von Wüstenrot als unzulässig beurteilt. Konsumentenschutzorganisationen haben mittels Verbandsklagen bereits Erfolge erzielt – insbesondere im Bereich der Bausparverträge, wo intransparente oder überhöhte Verwaltungskosten und Gebühren kritisiert wurden.

Die Rechtsprechung zeigt: Nicht jede Klausel, die Wüstenrot verwendet, hält einer gerichtlichen Prüfung stand. Oft fehlt es an der notwendigen Transparenz oder die Entgelte übersteigen das zulässige Maß. Auch die aktuelle OGH-Linie zu Kreditbearbeitungsgebühren bei Banken generell spricht dafür, dass viele prozentuale oder pauschale Entgelte angreifbar sind.

Diese Entscheidungen zeigen, dass es sich lohnt, Wüstenrot-Verträge und Entgelte genau zu prüfen – sowohl bei klassischen Bausparverträgen als auch bei Wohnbaukrediten und Bauspardarlehen.

In 3 Schritten zur Prüfung Ihres Wüstenrot-Kredits

1. Online-Formular ausfüllen

Wählen Sie im Online-Formular "Wüstenrot" als Bank aus, geben Sie die Kreditart (z.B. Bauspardarlehen, Wohnbaukredit) und die ungefähre Kreditsumme an und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

2. Juristische Prüfung

Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi analysiert Ihre Vertragsunterlagen, Gebühren und allfällige Bauspar-Klauseln. Er prüft, ob Kreditbearbeitungsgebühren, Verwaltungskostenbeiträge oder andere Entgelte nach aktueller OGH-Rechtsprechung unzulässig sind und zurückgefordert werden können.

3. Ersteinschätzung & weitere Schritte

Sie erhalten eine transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine Übersicht über die mögliche Rückforderungssumme. Mag. Julian A. Motamedi erklärt Ihnen verständlich das Kostenmodell und kann Sie auf Wunsch bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Wüstenrot vertreten.

Brauche ich Unterlagen für die Prüfung?

Nein, für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen. Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.

Falls im weiteren Verlauf Ihr Kreditvertrag, Bausparvertrag oder andere Unterlagen von Wüstenrot benötigt werden und Sie diese zur Hand haben, ist das hilfreich. Aber auch wenn Sie die Dokumente nicht mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann die notwendigen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht direkt bei Wüstenrot anfordern.

Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.

Warum eine unabhängige Rechtsprüfung sinnvoll ist

Wenn Sie direkt bei Wüstenrot anfragen, ob bestimmte Gebühren zurückgezahlt werden, vertritt die Bausparkasse naturgemäß ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Sie wird die Rechtslage aus ihrer Perspektive darstellen und in den meisten Fällen eine Rückzahlung ablehnen – selbst wenn rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der Gebühren bestehen.

Ein unabhängiger Rechtsanwalt hingegen prüft Ihren Wüstenrot-Vertrag ausschließlich aus Ihrer Perspektive. Mag. Julian A. Motamedi beurteilt neutral:

  • Sind alle Klauseln transparent? Ist für Sie als Kund:in nachvollziehbar, wofür Sie bezahlen?
  • Entsprechen die Entgelte der aktuellen OGH-Linie? Oder übersteigen sie das zulässige Maß bzw. sind sie intransparent formuliert?
  • Gibt es neben der Kreditbearbeitungsgebühr weitere unzulässige Kosten? Etwa Verwaltungskostenbeiträge, Kontoführungsgebühren oder Abschlussgebühren, die ebenfalls zurückgefordert werden könnten?

Eine unabhängige Rechtsprüfung hilft Ihnen, Ihre Ansprüche vollständig zu erkennen und durchzusetzen – ohne sich auf die Einschätzung der Bank verlassen zu müssen.

Jetzt Wüstenrot-Kredit kostenlos prüfen lassen

OGH-Entscheidungen zeigen, dass viele Gebühren bei Wüstenrot-Bausparverträgen und Bauspardarlehen angreifbar sind. Die aktuelle Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren stärkt zusätzlich die Position von Kreditnehmer:innen. Eine anwaltliche Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi hilft Ihnen, kein Geld zu verschenken. Die erste Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet eine erste Orientierung in klarer Sprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem Wüstenrot-Kredit oder Bausparvertrag zurückfordern können, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab und wird im Einzelfall von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.